In diesem Beitrag finden Sie den Standort des Defibrillators, eine Erklärung seiner Funktion und eine Anleitung zur Anwendung im Notfall.
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Manchmal entscheiden Minuten über Leben und Tod. Herzkammerflimmern ist eine solche bedrohliche Situation. Kammerflimmern führt zum Herzstillstand und damit innerhalb weniger Minuten zum Tod, wenn es nicht unterbrochen wird. Zum Unterbrechen von Kammerflimmern und anderen lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen eignen sich Elektroschocks. Sie sorgen im Herzen zunächst einmal für Ruhe, indem sie alle Erregungen unterbrechen. Dadurch hat das Herz die Chance, wieder einen geordneten Herzschlag zu beginnen. Und genau das macht der Defibrillator (Defi).
Ein Defibrillator ist ein Elektro-Schockgeber. Als Kurzname oder in Handelsnamen wird der Begriff Defi verwendet. Der Defi ist ein medizinisches Gerät. Durch gezielte Stromstöße können Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern und Kammerflattern (Fibrillation) beendet werden. Defibrillatoren werden auf Intensivstationen, in Operationssälen, in Notaufnahmen, sowie in Fahrzeugen des Rettungsdienstes bereitgehalten. Seit den 1990er Jahren werden Defibrillatoren in Form automatisierter externer Defibrillatoren (kurz AED) auch zunehmend in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen, Flughäfen und an anderen Orten für eine Anwendung durch medizinische Laien bereitgestellt. Ein solcher AED für den Notfalleinsatz befindet sich öffentlich zugänglich in der Gemeinde Auw.
Ein Defi wird beim sogenannten Kammerflimmern eingesetzt. Dabei handelt es sich um lebensbedrohliche Rhythmusstörungen des Herzens. Das Herz schafft es beim Kammerflimmern nicht mehr, Blut in den Körper zu pumpen und die Organe und Gewebe mit Sauerstoff zu versorgen. Ohne Behandlung werden Betroffene innerhalb von Sekunden bewusstlos und versterben binnen weniger Minuten. Ein Defibrillator kann das verhindern. Das Gerät gibt über elektrische Leiter (Elektroden) Stromstöße an den Herzmuskel ab. Das führt dazu, dass das Herz wieder in seinem gewohnten Takt schlägt.
Der Defibrillator kommt bei einem Herzstillstand aufgrund von Kammerflimmern zum Einsatz. Bei dieser Art von Herzrhythmusstörung ziehen sich die Herzmuskelzellen sehr schnell und unkontrolliert zusammen. Dadurch schafft es das Herz nicht mehr, Blut durch den Körper zu pumpen. Der Defibrillator erkennt das Kammerflimmern und gibt lebensrettende Stromschläge ab.
ACHTUNG
wenden Sie den Defibrillator in folgenden Situationen nicht an:
- nicht bei einem Herzinfarkt
- nicht wenn der Patient durchnässt ist, etwa durch Regen oder Schnee
Herzdruckmassage
Elektroden für die Brust des Patienten
Ein Laie, der einen öffentlich zugänglichen Defibrillator zur Ersten Hilfe nutzt, hat rechtlich nichts zu befürchten!
Diese Handlung fällt entsprechend §34 Strafgesetzbuch in den Bereich des „rechtfertigenden Notstandes“ und geschieht im Rahmen der mutmaßlichen Einwilligung des Betroffenen.
Strafgesetzbuch (StGB) § 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Den passenden Arzt können Sie über das Ärzteverzeichnis finden.
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Die Texte in diesem Beitrag "Defibrillator" basieren inhaltlich und in Passagen auf Veröffentlichung von
Dr. med. Dagmar Bischoff in der Apotheken Umschau, aktualisiert am 07.07.2021
|→ Defibrillator: Neustart für das Herz | Apotheken Umschau (apotheken-umschau.de)
ATRIN EWERT, Medizinjournalistin und INGRID MÜLLER, Biologin, aktualisiert am 15.12.2021
|→ Focus-Magazin_Defibrillator-wie-er-funktioniert-und-wie-Aerzte-ihn-einsetzen
Gesetze im Internet
|→ Strafgesetzbuch (StGB) § 34 Rechtfertigender Notstand
Ein Defibrillator ist ein Elektro-Schockgeber. Als Kurzname oder in Handelsnamen wird der Begriff Defi verwendet. Der Defi ist ein medizinisches Gerät. Durch gezielte Stromstöße können Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern und Kammerflattern (Fibrillation) beendet werden. Defibrillatoren werden auf Intensivstationen, in Operationssälen, in Notaufnahmen, sowie in Fahrzeugen des Rettungsdienstes bereitgehalten. Seit den 1990er Jahren werden Defibrillatoren in Form automatisierter externer Defibrillatoren (kurz AED) auch zunehmend in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen, Flughäfen und an anderen Orten für eine Anwendung durch medizinische Laien bereitgestellt. Ein solcher AED für den Notfalleinsatz befindet sich öffentlich zugänglich in der Gemeinde Auw.
Ein Defi wird beim sogenannten Kammerflimmern eingesetzt. Dabei handelt es sich um lebensbedrohliche Rhythmusstörungen des Herzens. Das Herz schafft es beim Kammerflimmern nicht mehr, Blut in den Körper zu pumpen und die Organe und Gewebe mit Sauerstoff zu versorgen. Ohne Behandlung werden Betroffene innerhalb von Sekunden bewusstlos und versterben binnen weniger Minuten. Ein Defibrillator kann das verhindern. Das Gerät gibt über elektrische Leiter (Elektroden) Stromstöße an den Herzmuskel ab. Das führt dazu, dass das Herz wieder in seinem gewohnten Takt schlägt.
Der Defibrillator kommt bei einem Herzstillstand aufgrund von Kammerflimmern zum Einsatz. Bei dieser Art von Herzrhythmusstörung ziehen sich die Herzmuskelzellen sehr schnell und unkontrolliert zusammen. Dadurch schafft es das Herz nicht mehr, Blut durch den Körper zu pumpen. Der Defibrillator erkennt das Kammerflimmern und gibt lebensrettende Stromschläge ab.
ACHTUNG
wenden Sie den Defibrillator in folgenden Situationen nicht an:
- nicht bei einem Herzinfarkt
- nicht wenn der Patient durchnässt ist, etwa durch Regen oder Schnee
Herzdruckmassage
Anbringen der Elektroden auf der Brust des Patienten
Ein Laie, der einen öffentlich zugänglichen Defibrillator zur Ersten Hilfe nutzt, hat rechtlich nichts zu befürchten!
Diese Handlung fällt entsprechend §34 Strafgesetzbuch in den Bereich des „rechtfertigenden Notstandes“ und geschieht im Rahmen der mutmaßlichen Einwilligung des Betroffenen.
Strafgesetzbuch (StGB) § 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Den passenden Arzt können Sie über das Ärzteverzeichnis finden.
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Die Text in diesem Beitrag "Defibrillator" basieren inhaltlich und in Passagen auf Veröffentlichung von
Dr. med. Dagmar Bischoff in der Apotheken Umschau, aktualisiert am 07.07.2021
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ATRIN EWERT, Medizinjournalistin und INGRID MÜLLER, Biologin, aktualisiert am 15.12.2021
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